Honorar
Die Kosten der Immobilienbewertung sind abhängig von der Objektart sowie der Komplexität der Wertermittlung. Für die Beauftragung von Privatgutachten gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Gerichtsaufträge werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) vergütet. Gerne erstelle ich Ihnen vorab ein Honorarangebot über die Kosten der Immobilienbewertung. Regelmäßig ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für die Erstattung des Gutachtens möglich.
Bitte kontaktieren Sie mich, sofern Sie ein konkretes und transparentes Honorarangebot für Ihr Bewertungsobjekt wünschen.
Folgende Unterlagen werden für die Erstellung des Gutachtens benötigt:
- Grundbuchauszug vom Grundbuchamt (Amtsgericht)
- Baupläne und sofern vorhanden Flächenberechnungen und Baubeschreibung (Bauamt)
- Angaben zum Baujahr sowie zum Wertermittlungsstichtag (z. B. Tag der Ortsbesichtigung, Todestag des Erblassers, Tag der Überlassung)
- Bei vermieteten Objekten: Mietverträge bzw. Einnahmenaufstellung
- Bei Eigentumswohnungen bzw. Teileigentum: Hausgeldabrechnung, Protokoll der letzten Eigentümerversammlung, Teilungserklärung (Hausverwaltung)
Gerne bin ich Ihnen bei der Besorgung der für das Immobilien Gutachten erforderlichen Unterlagen behilflich.