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Montag – Freitag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Leistungen

Sachverständiger Felix Knödlseder

Im Zusammenhang mit der Bewertung von Immobilien werden folgende Leistungen angeboten:

  • Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
  • Steuerliche Bewertungen nach dem Bewertungsgesetz (BewG)
  • Marktwertgutachten und Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG
  • Versicherungswertgutachten
  • Ankaufsberatungen und Verkaufsberatungen bei Investitionsentscheidungen
  • Kaufpreisaufteilung in Gebäude- und Bodenwertanteil zur Geltendmachung von Abschreibungen (AfA) bei bebauten Grundstücken
  • Stellungnahmen zu bestehenden Gutachten
  • Flächenberechnungen/Aufmaß
  • Mietpreisbestimmung im Zusammenhang mit Mieterhöhungsbegehren oder Mietverhandlungen (Mietwertgutachten)

Ablauf einer Immobilienbewertung

 

1. Kontaktaufnahme

In einer kostenlosen Erstberatung wird der Umfang sowie der Zweck der Wertermittlung geklärt. Ich unterbreite Ihnen auf Anfrage gerne unverbindlich ein Honorarangebot über die zu erwartenden Kosten der Immobilienbewertung.

2. Beschaffung der für die Wertermittlung erforderlichen Unterlagen

Der zeitliche Aufwand sowie die Kosten des Gutachtens können reduziert werden, indem Sie möglichst viele der erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Gerne übernehme ich aber auch die Beschaffung der relevanten Informationen.

3. Ortsbesichtigung

Eine örtliche Besichtigung des zu bewertenden Objektes ist in jedem Fall zwingend erforderlich.

4. Wertermittlung

Nach der Besichtigung des Objektes wird ein qualifiziertes und nachvollziehbares Gutachten in Anlehnung an die einschlägigen Wertermittlungsnormen erstellt.

Verkehrswertgutachten werden u.a. für die nachfolgenden Bewertungsanlässe erstellt:

  • Ankauf oder Verkauf von Immobilien oder allgemeine Vermögensfeststellung
  • Erbauseinandersetzungen (Pflichtteil) oder vorweggenommene Erbfolge (Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer)
  • Ehescheidungen bzw. Zugewinnausgleich
  • Zur Vorlage bei der Bank im Zusammenhang mit Finanzierungen von Immobilien
  • Zur Vorlage beim Finanzamt bei steuerlichen Angelegenheiten, z. B. zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes
  • Zwangsversteigerung zur Befriedigung von Gläubigern oder Auflösung von Eigentümergemeinschaften
  • Zur Vorlage beim Betreuungsgericht bei Betreuungsangelegenheiten und Pflegschaft
  • Schiedsgutachten nach entsprechender Vereinbarung der Parteien zur Vermeidung von langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren

Informationen zu den Kosten einer Immobilienbewertung sowie den Unterlagen, die für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderlich sind, finden Sie unter Honorar.

Gutachten Sachverständiger Felix Knödlseder
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