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Montag – Freitag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Qualifikation

Nach mehrjähriger Tätigkeit im Angestelltenverhältnis bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Passau sowie in einem renommierten, international agierenden Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung in München bin ich seit 2019 selbstständig als Sachverständiger für Immobilienbewertung in Passau tätig. Als gebürtiger Passauer und Sohn des verstorbenen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Herbert Knödlseder, der 30 Jahre als Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke in Passau und Umgebung in der Immobilienbewertung tätig war, verfüge ich über umfassende und langjährige Marktkenntnisse im Bereich der Immobilienbewertung in Passau und Niederbayern. Bei der Ausarbeitung meiner Immobilien Gutachten lege ich hohen Wert darauf, dass diese nachvollziehbar und nachprüfbar sind und mit den einschlägigen Richtlinien der Verkehrswertermittlung übereinstimmen.

Ihr Immobiliengutachter Felix Knödlseder

  • Von der IHK Niederbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Wirtschaftsingenieur (Bachelor of Engineering), Hochschule für angewandte Wissenschaften München
  • Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken,     für Mieten und Pachten, Deutsche Immobilienakademie an der Universität Freiburg GmbHDIAZert Logo
  • Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Mitglied im Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Passau
  • Mitglied beim Landesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen Bayern e.V. (LVS Bayern)

Zu meinem XING Profil mit beruflichem Werdegang:

Felix Knödlseder Sachverständiger

Öffentliche Bestellung

Der Titel „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt, sodass sich auch Personen, die nicht ausreichend qualifiziert sind, als Sachverständige bezeichnen und am Markt betätigen.

Die Institution des „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ wurde geschaffen, um Gerichten, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen die Suche nach besonders sachkundigen und persönlich geeigneten Sachverständigen mit besonders hoher Glaubwürdigkeit, Zuverlässigkeit und Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit zu erleichtern.

In einem aufwendigen dreistufigen Prüfungsverfahren muss der Anwärter neben der persönlichen Eignung und ausreichender Berufserfahrung auch den Nachweis der besonderen Sachkunde durch erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse erbringen.

Zu den Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Immobilienbewertung gehören gemäß Sachverständigenordnung der IHK neben der unabhängigen, weisungsfreien, gewissenhaften und unparteiischen Aufgabenerfüllung die Schweigepflicht sowie die Pflicht zur Fortbildung. Der öffentlich bestellte Sachverständige kann die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließen. Die Bestellungsvoraussetzungen werden alle 5 Jahre durch die Industrie- und Handelskammer Niederbayern überprüft. Die öffentliche Bestellung ist dementsprechend auf 5 Jahre befristet.

Gemäß § 404 ZPO und § 73 StPO sollen von den Gerichten in Zivil- und Strafverfahren vorzugsweise öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige herangezogen werden.

Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Als zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LF) nach DIN EN ISO/IEC 17024 wurde seitens einer unabhängigen Zertifizierungsstelle die besondere Fachkunde im Bereich der Immobilienbewertung geprüft.

Meine Tätigkeit unterliegt einer ständigen Überwachung und ich habe den Nachweis zum Kompetenzerhalt während der Dauer der Zertifizierung zu führen.

Die DIAZert, als erste durch die deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkredierte Zertifizierungsstelle in der Immobilienwirtschaft, stellt den höchsten Anforderungsumfang bezüglich der Überwachung und fordert jährlich die Überprüfung eines einzureichenden Gutachtens sowie den Nachweis einschlägiger Fortbildungen. Hierdurch wird sichergestellt, dass der aktuelle Stand der Technik sowie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Neuere Gerichtsurteile sowie Gesetzesänderungen belegen die hohe Qualifikation einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Das Gutachten eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachters kann z. B. nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG) zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts beim Finanzamt dienen.

In §6 der BelWertV werden u.a. bei nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachtern besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien vermutet.

Das Zertifizierungsverzeichnis der DIAZert kann unter dem nachfolgendem Link eingesehen werden:
https://www.diaconsulting.de/de/16/Zertifizierungsverzeichnis.html

DIAZert Stempel Felix Knödlseder
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